BGH-Beschluss zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze
Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 einen Beschluss (Az.: EnVZ 17/23) zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze veröffentlicht. Dieser Beschluss hat Bedeutung für die Regulierung der Gasversorgung in Deutschland.
Sachverhalt:
Die Bundesnetzagentur hatte am 21. Februar 2018 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Netzbetreiber focht diese Festlegung an, ebenso wie zahlreiche andere Netzbetreiber. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde des Netzbetreibers zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung richtete sich die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers an den BGH.
Rechtliche Fragen:
Die zentrale rechtliche Frage war, ob die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf rechtmäßig war. Der Netzbetreiber argumentierte, die normativen Anforderungen des § 9 Abs. 3 Satz 1 ARegV und die daraus abzuleitenden Maßstäbe seien nicht hinreichend geklärt, insbesondere hinsichtlich der Wahl der Datengrundlage, der Deflationierung und der Berechnung des Malmquist-Index. Er sah darin eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.
Entscheidung und Begründung:
Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers. Der BGH stellte fest, dass die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den Anforderungen des § 87 Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 4 Nr. 1 EnWG nicht genügt. Der BGH argumentierte, dass die für die Ermittlung des Produktivitätsfaktors gemäß § 9 Abs. 1 und 3 ARegV geltenden Maßstäbe bereits in früheren Entscheidungen geklärt seien, auch in Bezug auf die vom Netzbetreiber angesprochenen Punkte. Der BGH sah in der Argumentation des Netzbetreibers lediglich eine Rüge der Fehlerhaftigkeit der bisherigen Rechtsprechung, nicht aber die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Der BGH betonte, dass nach den bestehenden Maßstäben keine weiteren Ermittlungen oder Aufklärungsmaßnahmen erforderlich seien.
Auswirkungen:
Der Beschluss des BGH bestätigt die bestehende Rechtsprechung zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze. Er unterstreicht die Bedeutung der bereits etablierten Maßstäbe und begrenzt den Raum für weitere rechtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Dies trägt zur Rechtssicherheit für die betroffenen Netzbetreiber und zur Stabilität der Regulierung der Gasversorgung bei.
Schlussfolgerung:
Der BGH hat mit seinem Beschluss die Rechtslage zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze klargestellt. Die Entscheidung dürfte weitere Klagen in diesem Bereich erschweren und zur Stabilisierung des Regulierungsrahmens beitragen.
Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2025, Az.: EnVZ 17/23 (abgerufen vom Deutschen Recht online).