BGH bestätigt Produktivitätsfaktor für Gasnetze

BGH Beschluss zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze

BGH Beschluss zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze

Einleitung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 einen Beschluss (Aktenzeichen: EnVZ 22/23) zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze veröffentlicht. Dieser Beschluss hat Bedeutung für die Regulierung der Gasversorgung in Deutschland und bestätigt die bisherige Rechtsprechung des BGH in dieser Sache.

Sachverhalt

Die Bundesnetzagentur hatte den Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Netzbetreiber hatte diese Festlegung angefochten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) wies die Beschwerde des Netzbetreibers zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde richtete sich die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers an den BGH.

Rechtliche Fragen

Der Netzbetreiber argumentierte, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 86 Abs. 2 Nr. 1 EnWG. Er stellte die Robustheit des Stützintervalls und die Verwendung eines jährlich aktualisierten Fremdkapitalzinssatzes bei der Ermittlung des Produktivitätsfaktors nach der Törnqvist-Methode in Frage.

Entscheidung und Begründung

Der BGH verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde des Netzbetreibers als unzulässig. Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde genüge nicht den Anforderungen des § 87 Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 4 Nr. 1 EnWG. Der BGH stellte fest, dass die vom Netzbetreiber aufgeworfenen Fragen keine abstrakten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung seien, sondern lediglich die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall beträfen. Der BGH verwies zudem auf seine frühere Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20), in der er bereits über ähnliche Einwände gegen die Festlegung des Produktivitätsfaktors entschieden hatte. Der Antrag des Netzbetreibers auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Verfassungsbeschwerden anderer Netzbetreiber wurde ebenfalls abgelehnt.

Implikationen

Der Beschluss des BGH stärkt die Position der Bundesnetzagentur bei der Regulierung der Gasversorgung. Er bestätigt die Gültigkeit der bestehenden Methodik zur Festlegung des Produktivitätsfaktors und unterstreicht die Bedeutung der vorherigen Rechtsprechung des BGH in diesem Bereich. Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf zukünftige Verfahren zur Anfechtung der Festlegung des Produktivitätsfaktors haben.

Schlussfolgerung

Der BGH hat mit seinem Beschluss Klarheit in Bezug auf die Zulässigkeit von Nichtzulassungsbeschwerden gegen die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze geschaffen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer präzisen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde.

Quellen

  • Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Januar 2025 - EnVZ 22/23
  • Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20
  • Oberlandesgericht Düsseldorf, 11. Januar 2023, Az: VI-3 Kart 133/18 (V)

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