BGH bestätigt Produktivitätsfaktor für Gasnetze

BGH-Beschluss zur Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze

BGH-Beschluss zur Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze

Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Januar 2025 eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde bezüglich der Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze verworfen. Dieser Beschluss hat Bedeutung für die Regulierung der Gasversorgung in Deutschland.

Hintergrund des Falls: Die Bundesnetzagentur hatte im Februar 2018 den sektoralen Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Ein betroffener Netzbetreiber, wie auch viele andere, hatte diese Festlegung angefochten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde zurück und ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung richtete sich die vorliegende Beschwerde beim BGH.

Rechtliche Fragen: Kern der Beschwerde war die Behauptung, die normativen Anforderungen des § 9 Abs. 3 Satz 1 ARegV und die daraus abzuleitenden Maßstäbe seien nicht ausreichend geklärt. Insbesondere wurden Fragen zur Wahl der Datengrundlage, der Umrechnung von Preis- in Mengengrößen (Deflationierung) und der Berechnung des Malmquist-Index aufgeworfen. Die Beschwerde argumentierte, eine Klärung des wissenschaftlichen Standes zu diesen Punkten sei erforderlich.

Entscheidung und Begründung: Der BGH verwarf die Beschwerde als unzulässig. Die Begründung genügte den Anforderungen des § 87 Abs. 4 Satz 1, § 78 Abs. 4 Nr. 1 EnWG nicht. Der BGH stellte fest, dass die Beschwerde keine konkrete, klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwarf, die für eine Vielzahl von Fällen relevant wäre. Stattdessen handle es sich um eine Rüge der Fehlerhaftigkeit bereits ergangener Senatsentscheidungen, in denen die relevanten Maßstäbe zur Ermittlung des Produktivitätsfaktors bereits geklärt worden seien (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor I; vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II). Nach Ansicht des BGH waren daher keine weiteren Ermittlungen oder Aufklärungsmaßnahmen erforderlich.

Implikationen: Der Beschluss bestätigt die bestehende Rechtsprechung des BGH zur Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors. Er unterstreicht die Bedeutung klarer und konkreter Argumentation bei der Anfechtung behördlicher Entscheidungen in diesem Bereich.

Schlussfolgerung: Der BGH hat mit diesem Beschluss die Rechtslage zur Festlegung des sektoralen Produktivitätsfaktors für Gasversorgungsnetze gefestigt. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Entwicklungen in der Ökonomie oder der Regulierungspraxis erneute Klärungsbedarf ergeben.

Quelle: Entscheidung des BGH vom 14.01.2025, Az: EnVZ 46/23, abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs.

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