BGH präzisiert Cannabisgesetz-Einfluss auf Drogenhandelsurteil

BGH-Urteil zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Einfluss des Cannabisgesetzes

BGH-Urteil zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Einfluss des Cannabisgesetzes

Einführung

Ein kürzlich vom 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) gefälltes Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az. 6 StR 288/24) verdeutlicht die Auswirkungen des neuen Cannabisgesetzes (KCanG) auf die rechtliche Bewertung von Drogenhandelsfällen. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 18. Januar 2024 (Az. 21 KLs 14/23) teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück.

Sachverhalt

Der Angeklagte hatte über einen längeren Zeitraum hinweg Marihuana und Amphetamin im Kilogrammbereich von einem Lieferanten bezogen und gewinnbringend weiterverkauft. Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.

Rechtliche Probleme

Der BGH hatte im Revisionsverfahren zu prüfen, ob das am 1. April 2024 in Kraft getretene KCanG auf den Fall anzuwenden ist und welche Auswirkungen dies auf den Schuldspruch und die Strafzumessung hat. Weiterhin stellte sich die Frage der korrekten konkurrenzrechtlichen Bewertung der einzelnen Taten.

Entscheidung und Begründung

Der BGH änderte den Schuldspruch teilweise. Die Taten, die den Handel mit Cannabis betrafen, wurden aufgrund des KCanG als Handeltreiben mit Cannabis gewertet. Der BGH stellte zudem klar, dass "in nicht geringer Menge" im Kontext des KCanG kein Qualifikationsmerkmal, sondern ein Regelbeispiel darstellt und daher nicht im Schuldspruch aufzuführen ist. Weiterhin korrigierte der BGH die konkurrenzrechtliche Wertung des Landgerichts. In einigen Fällen lag nicht Tatmehrheit, sondern Tateinheit vor, da sich die Ausführungshandlungen überschnitten. Insbesondere die Rückgabe von Teilen der Drogen wegen mangelnder Qualität beeinflusste die Zahlungspflicht und war somit Teil des einheitlichen Handeltreibens. Die Strafen in einigen Fällen wurden aufgehoben, da die geringere Strafandrohung des KCanG zu berücksichtigen ist. Die Sache wurde zur Neuverhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Auswirkungen

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung des KCanG für die Beurteilung von Cannabisdelikten. Es zeigt, wie das neue Gesetz die rechtliche Bewertung von Taten und die Strafzumessung beeinflusst. Die Entscheidung des BGH zur Tateinheit bei der Rückgabe von Drogen wegen mangelnder Qualität präzisiert die Rechtsprechung zu den Abgrenzungskriterien im Betäubungsmittelstrafrecht.

Schlussfolgerung

Das Urteil des BGH liefert wichtige Hinweise zur Anwendung des KCanG und zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung im Betäubungsmittelstrafrecht. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Strafkammer des Landgerichts die Vorgaben des BGH im Rahmen der Neuverhandlung umsetzen wird.

Quellen:

  • BGH, Urteil vom 16. Oktober 2024 – 6 StR 288/24

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