BGH Beschluss zu Baumängeln: Revision nicht zugelassen
Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision im Fall eines Baumangelstreits nicht zugelassen. Dieser Beschluss hat Bedeutung für die Klärung von Zuständigkeiten und die Reichweite von Revisionsmöglichkeiten in solchen Fällen.
Hintergrund des Falls: Der Fall betrifft einen Rechtsstreit zwischen einer Klägerin und einem Beklagten über Baumängel. Das Landgericht Schweinfurt (Az: 12 O 315/20 Bau) hatte zunächst am 10. Juni 2021 ein Urteil gefällt. Gegen dieses Urteil wurde Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt, welches am 20. Juli 2023 (Az: 12 U 9/22) entschied. Die Klägerin legte daraufhin Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
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