BGH zum Abgasskandal Revision teilweise zugelassen

BGH-Beschluss zur Haftung im Abgasskandal

BGH-Beschluss zur Haftung im Abgasskandal: Revision teilweise zugelassen

Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Dezember 2024 einen wichtigen Beschluss im Kontext des Abgasskandals gefasst. Die Entscheidung betrifft die Zulassung der Revision gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und klärt Haftungsfragen zwischen einem Kläger, einem Fahrzeughersteller und einem Motorhersteller.

Hintergrund des Falls: Der Fall betrifft eine Klage gegen einen Fahrzeughersteller (Beklagte zu 2) und einen Motorhersteller (Beklagte zu 1). Die Klägerin machte Ansprüche geltend, die im Zusammenhang mit dem Abgasskandal stehen. Das Landgericht Hanau und anschließend das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die Klage abgewiesen.

Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage der Haftung des Fahrzeugherstellers und des Motorherstellers für etwaige Schäden der Klägerin. Im Fokus stand dabei insbesondere die Frage, ob ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV gegen den Motorhersteller besteht und ob eine Beteiligung des Motorherstellers an einem etwaigen vorsätzlichen Gesetzesverstoß des Fahrzeugherstellers vorliegt.

Entscheidung und Begründung: Der BGH hat die Revision gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main teilweise zugelassen, nämlich in Bezug auf das Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten zu 2 (Fahrzeughersteller). Hinsichtlich der Beklagten zu 1 (Motorhersteller) wurde die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Der BGH argumentiert, dass die Klägerin die Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten Zulassungsgründe nicht ausreichend dargelegt habe. Insbesondere sei die Beklagte zu 1 Motorherstellerin und nicht Fahrzeugherstellerin. Ein hinreichender Vortrag zu einer Beteiligung der Beklagten zu 1 an einem vorsätzlichen Gesetzesverstoß der Beklagten zu 2 fehle. Der BGH verweist zudem auf seine Rechtsprechung (Urteil vom 10. Juli 2023 - VIa ZR 1119/22) und sieht keine Veranlassung für eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union, begründet durch seine Entscheidung vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21).

Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH präzisiert die Haftungsfragen im Abgasskandal und bestätigt die bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Beteiligung von Motorherstellern. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Zulassungsgründe in der Nichtzulassungsbeschwerde.

Schlussfolgerung: Der BGH-Beschluss vom 10. Dezember 2024 liefert wichtige Hinweise für die zukünftige Rechtsprechung im Abgasskandal. Die teilweise Zulassung der Revision zeigt, dass im Verhältnis zwischen Kläger und Fahrzeughersteller noch offene Rechtsfragen bestehen. Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem Motorhersteller hingegen bestätigt die hohen Anforderungen an die Darlegung der Klagegründe in diesem Komplex.

Quellen:

  • BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - VIa ZR 1280/22
  • BGH, Urteil vom 10. Juli 2023 - VIa ZR 1119/22
  • BGH, Beschluss vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. August 2022 - 11 U 123/21
  • LG Hanau, Urteil vom 26. August 2021 - 7 O 166/21

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