BGH zu Verjährung und Jugendstrafe bei Vergewaltigung

BGH-Beschluss zur Verjährung und Verurteilung wegen Vergewaltigung

BGH-Beschluss zur Verjährung und Verurteilung wegen Vergewaltigung

Einführung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 23. Oktober 2024 einen Beschluss (2 StR 193/24) in einem Revisionsverfahren wegen Vergewaltigung veröffentlicht. Der Fall wirft wichtige Fragen hinsichtlich der Verjährung von Sexualdelikten und der Anwendung des Jugendstrafrechts auf.

Hintergrund des Falls

Das Landgericht Kassel hatte den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, sowie wegen Vergewaltigung mit Waffen zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte legte Revision gegen dieses Urteil ein.

Rechtliche Fragen

Im Revisionsverfahren prüfte der BGH die Rechtmäßigkeit des Urteils des Landgerichts. Zentrale Punkte waren die Verjährung der Strafverfolgung hinsichtlich der sexuellen Nötigung und Körperverletzung sowie die korrekte Bezeichnung der Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung in der Urteilsformel.

Entscheidung und Begründung

Der BGH änderte den Schuldspruch des Landgerichts teilweise ab. Die Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung in den Fällen II.1 und 2 der Urteilsgründe wurde aufgehoben, da diese Delikte verjährt waren. Die Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung im Fall II.3 wurde in der Urteilsformel präzisiert. Die Jugendstrafe von fünf Jahren blieb jedoch bestehen. Der BGH begründete dies damit, dass die verjährten Taten strafschärfend berücksichtigt werden dürfen und die Jugendkammer die Strafe im Wesentlichen mit den unverjährten Vergewaltigungen begründet hatte. Der BGH stellte zudem klar, dass es sich um eine Einheitsjugendstrafe handelt.

Auswirkungen

Der Beschluss des BGH verdeutlicht die Bedeutung der Verjährungsregelungen im Strafrecht und die Notwendigkeit einer präzisen Formulierung des Schuldspruchs. Er zeigt auch, wie verjährte Taten dennoch im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden können.

Schlussfolgerung

Der BGH-Beschluss liefert wichtige Klarstellungen zur Anwendung des Strafrechts, insbesondere im Bereich der Sexualdelikte und des Jugendstrafrechts. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Verjährungsfristen und einer korrekten juristischen Bezeichnung der abgeurteilten Delikte.

Quelle:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. Oktober 2024, Az. 2 StR 193/24, veröffentlicht auf der Webseite des Bundesgerichtshofs.

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