BGH-Urteil zu Thermofenstern stärkt Verbraucherrechte

BGH stärkt Verbraucherrechte im Diesel-Abgasskandal

BGH stärkt Verbraucherrechte im Diesel-Abgasskandal

Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich ergangenen Urteil vom 10. Dezember 2024 (Az. VIa ZR 500/22) die Rechte von Verbrauchern im Diesel-Abgasskandal weiter gestärkt. Das Urteil verdeutlicht die Haftung von Automobilherstellern für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen und eröffnet Käufern betroffener Fahrzeuge neue Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Sachverhalt:

Der Kläger erwarb im März 2015 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 220 CDI mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5) vom Hersteller. Das Fahrzeug war mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, einem sogenannten Thermofenster, ausgestattet. Der Kläger verlangte daraufhin Schadensersatz, die Feststellung des Annahmeverzugs des Herstellers sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Rechtliche Probleme:

Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob dem Kläger Schadensersatzansprüche aufgrund der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung zustehen. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart wiesen die Klage des Klägers ab. Streitig war insbesondere, ob die Vorschriften der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und ob dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz eines Differenzschadens zusteht.

Entscheidung und Begründung:

Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind und das Interesse des Fahrzeugkäufers schützen, keine Vermögenseinbuße durch den Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu erleiden. Der BGH stellte klar, dass dem Kläger zwar kein Anspruch auf sogenannten "großen" Schadensersatz zusteht, ihm jedoch ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen kann. Das Berufungsgericht hatte dem Kläger keine Gelegenheit gegeben, einen solchen Schaden darzulegen.

Auswirkungen:

Das Urteil des BGH hat weitreichende Auswirkungen für den Diesel-Abgasskandal. Es stärkt die Position der Verbraucher und erleichtert ihnen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Das Urteil dürfte zu einer Vielzahl weiterer Klagen führen und die Automobilhersteller weiter unter Druck setzen.

Schlussfolgerung:

Der BGH hat mit seinem Urteil die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erneut gestärkt. Das Urteil schafft Klarheit über die rechtliche Bewertung von unzulässigen Abschalteinrichtungen und eröffnet den betroffenen Käufern die Möglichkeit, einen Differenzschaden geltend zu machen. Es bleibt abzuwarten, wie das Berufungsgericht im wiedereröffneten Verfahren entscheiden wird.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Dezember 2024 (Az. VIa ZR 500/22), abrufbar unter invalid URL removed for privacy

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ BEREICHERT DIE INTERAKTION MIT RECHTSTHEMEN

Jetzt kostenlos testen