BGH zu Fluggutscheinen in der Insolvenz

BGH-Urteil zu Fluggutscheinen und Insolvenzforderungen

BGH-Urteil zu Fluggutscheinen und Insolvenzforderungen

Einleitung: Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Januar 2025 (Az. IX ZR 236/23) klärt wichtige Fragen zum Umgang mit Fluggutscheinen im Insolvenzverfahren von Luftfahrtunternehmen. Das Urteil hat Auswirkungen auf die Rechte von Fluggastgläubigern und die Abwicklung von Insolvenzverfahren in der Luftfahrtbranche.

Sachverhalt: Der Fall betrifft ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Luftfahrtunternehmens. Der Kläger hatte vor der Insolvenzeröffnung einen Flug gebucht und bezahlt, der später annulliert wurde. Das Luftfahrtunternehmen stellte ihm dafür einen Gutschein aus. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens buchte der Kläger einen neuen Flug und bezahlte diesen mit dem Gutschein. Der Kläger verlangte die Erstattung des Flugpreises in Geld.

Rechtliche Probleme: Der BGH hatte zwei zentrale Rechtsfragen zu klären:

  1. Handelt es sich bei den Beförderungsansprüchen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Verwendung eines Gutscheins entstehen, um Masseverbindlichkeiten?
  2. Kann der Fluggast die Erstattung des Flugpreises in Geld verlangen, wenn der Flugpreis mit einem Gutschein bezahlt wurde, der aufgrund einer früheren Annullierung ausgestellt wurde?

Entscheidung und Begründung: Der BGH entschied, dass es sich bei den Beförderungsansprüchen um Masseverbindlichkeiten handelt, auch wenn der Flugpreis mit einem Gutschein bezahlt wurde, der vor der Insolvenzeröffnung ausgestellt wurde (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Begründet wurde dies damit, dass der neue Beförderungsvertrag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossen wurde und somit eine neue Schuld des Insolvenzverwalters begründete. Weiterhin entschied der BGH, dass der Fluggast die Erstattung des Flugpreises in Geld verlangen kann, auch wenn er den Flugpreis mit einem Gutschein bezahlt hat (Art. 7 Abs. 3, Art. 8 Abs. 1 Buchst. a EGV 261/2004). Der Gutschein stellt lediglich ein Zahlungsmittel dar und ändert nichts am Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises in Geld bei Annullierung des Fluges.

Auswirkungen: Das Urteil stärkt die Rechte von Fluggästen im Insolvenzfall von Luftfahrtunternehmen. Es verdeutlicht, dass auch bei Zahlung mit Gutscheinen, die vor der Insolvenzeröffnung ausgestellt wurden, Ansprüche als Masseverbindlichkeiten behandelt werden. Zudem bekräftigt das Urteil den Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises in Geld, unabhängig vom verwendeten Zahlungsmittel.

Schlussfolgerung: Das BGH-Urteil bietet Klarheit im Umgang mit Fluggutscheinen in Insolvenzverfahren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in zukünftigen Fällen zu ähnlichen Konstellationen positionieren wird.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Januar 2025, Az. IX ZR 236/23 (ECLI:ECLI:DE:BGH:2025:160125UIXZR236.23.0), abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs.

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