BGH zu Schadensersatz bei Diesel-Abschalteinrichtungen

BGH-Urteil zu Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen

BGH-Urteil zu Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen

Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.02.2025 ein wichtiges Urteil (VIa ZR 1097/22) zum Thema Schadensersatzansprüche bei Dieselfahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gefällt. Das Urteil hebt eine Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts auf und verweist die Sache zur Neuverhandlung zurück. Es verdeutlicht die Relevanz des Schutzes von Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit dem Kauf von Fahrzeugen, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.

Sachverhalt:

Der Kläger erwarb im März 2017 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 220 d T-Modell mit Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6). Aufgrund des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung verlangte er Schadensersatz, konkret den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung, sowie Zinsen und die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab.

Rechtliche Probleme:

Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob dem Kläger Schadensersatzansprüche zustehen, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften über sittenwidrige Schädigung (§§ 826, 31 BGB) und der Verletzung von Schutzgesetzen (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV).

Entscheidung und Begründung:

Der BGH hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Während er die Ablehnung eines Anspruchs auf "großen" Schadensersatz bestätigte, rügte er, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit eines Anspruchs auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV nicht geprüft hatte. Der BGH berief sich dabei auf seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach diese Vorschriften Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und das Interesse des Käufers schützen, keine Vermögenseinbuße durch den Erwerb eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu erleiden.

Auswirkungen:

Das Urteil stärkt die Rechte von Käufern von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens geltend zu machen, der den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund der Manipulation darstellt. Das Urteil dürfte weitere Klagen in diesem Bereich nach sich ziehen und die Automobilhersteller weiter unter Druck setzen.

Schlussfolgerung:

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Abgasskandal. Sie bietet Klägern eine weitere Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt und wie die Gerichte im Einzelfall den Differenzschaden bemessen werden.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2025 - VIa ZR 1097/22 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs)

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