BGH bestätigt Freispruch im Darknet-Drogenprozess

BGH-Urteil zum Drogenhandel im Darknet: Freispruch trotz Indizien

BGH-Urteil zum Drogenhandel im Darknet: Freispruch trotz Indizien

Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. November 2023 verworfen, in dem der Angeklagte vom Vorwurf des Drogenhandels im Darknet freigesprochen wurde. Dieser Fall beleuchtet die Schwierigkeiten der Beweisführung im Zusammenhang mit Online-Kriminalität und die Bedeutung der rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung.

Hintergrund des Falls: Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, zwischen 2017 und 2019 gemeinsam mit mindestens einem weiteren Beteiligten auf Darknet-Marktplätzen diverse Drogen wie Kokain, Marihuana, Haschisch, Amphetamin, MDMA und Ecstasy verkauft zu haben. Der Angeklagte soll die Bestellungen verwaltet und den Versand organisiert haben. Ein Mitangeklagter, ein enger Freund des Angeklagten, hatte gestanden und wurde bereits verurteilt. Dieser Mitangeklagte hatte einen Kellerraum angemietet, in dem die Drogen gelagert, Ecstasy-Tabletten hergestellt und Versandutensilien bereitgehalten wurden.

Rechtliche Probleme: Die zentrale Frage des Verfahrens war, ob die vorhandenen Indizien ausreichten, um den Angeklagten des Drogenhandels schuldig zu sprechen. Die Staatsanwaltschaft sah insbesondere im Aufenthalt des Angeklagten im Kellerraum, Telefonaten mit dem Mitangeklagten kurz vor einer Hausdurchsuchung sowie weiteren Indizien ausreichende Beweise für eine Beteiligung am Drogenhandel.

Entscheidung und Begründung: Das Landgericht Köln sprach den Angeklagten vom Vorwurf des Drogenhandels frei. Es begründete dies damit, dass die vorhandenen Indizien zwar auf einen Aufenthalt des Angeklagten im Kellerraum hindeuteten, jedoch nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass er in den Drogenhandel involviert war. Die DNA-Spuren des Angeklagten an verschiedenen Gegenständen im Kellerraum reichten für eine Verurteilung nicht aus. Auch die Telefonate mit dem Mitangeklagten kurz vor der Hausdurchsuchung wurden als nicht ausreichend erachtet, um eine Beteiligung am Drogenhandel zu belegen. Der BGH bestätigte diese Entscheidung und stellte fest, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts keinen Rechtsfehler aufwies.

Auswirkungen: Das Urteil unterstreicht die hohen Anforderungen an die Beweisführung in Strafverfahren, insbesondere im Bereich der Online-Kriminalität. Es zeigt auch die Grenzen der Verwertbarkeit von Indizienbeweisen, wenn diese nicht zweifelsfrei eine Beteiligung an der Straftat belegen.

Schlussfolgerung: Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen die Justiz bei der Aufklärung von Straftaten im Darknet steht. Die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Beweisführung müssen auch in diesem Bereich gewahrt bleiben. Zukünftig wird es von Bedeutung sein, Strategien zu entwickeln, um die Beweissicherung im digitalen Raum zu verbessern und gleichzeitig die Rechte der Beschuldigten zu wahren.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2024 - 2 StR 103/24

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